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Gemeinde Gosheim (Druckversion)

Hundetoiletten

Gemäß § 13 der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Gosheim hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür Sorge zu tragen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf gemeindlichen Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet.

Die Gemeinde hat als unterstützende Maßnahme in den besonders oft von Hundekot betroffenen Bereichen 21 Hundetoiletten an folgenden Standorten aufgestellt:

 1) Ecke Gehrenstraße/Mozartstraße

 2) Eingang der Grünanlage in der Brühlstraße

 3) Ecke Gehrenstraße/Hirschleweg

 4) Radverbindungsweg Richtung Bildungszentrum auf Höhe

     Überquerung L 433 Brücklestraße

 5) Parkplatz am Längenbergweg

   6) Morgenweg unterhalb des Lembergparkplatzes

   7) Im Bereich alter Bahndamm/Mayers Schopf

   8) Im Bereich alter Bahndamm/Efingers Schopf

   9) Loipenparkplatz Richtung Böttingen

 10) Längenberg am Kreuz

 11) Wendeplatte Sturmbühl Richtung Wunderfichte

 12) Radweg Wehingen Einmündung im Wanderweg „alter Bahn-

       damm

 13) Einmündung Wanderweg „alter Bahndamm“ in Planweg

       Richtung Sturmbühl (Nähe Schopf Paul Zisterer)

 14) Einmündung Uhlandstraße Richtung Pferdekoppel

 15) Radweg in Höhe Netto-Markt

 16) Radweg in Höhe Firma CWG/Autohaus Nann

 17) Radweg in Höhe Sportheim

 18) Beginn Längenbergweg

 19) Längenbergkapelle

 20) Eingang Park „Brühl“ vom Jurabad her

 21) Eingang Park „Brühl“ von Juraschule her

Die Verwaltung bittet eindringlich alle Hundebesitzer, im Bedarfsfall hiervon Gebrauch zu machen.

Ihre Gemeindeverwaltung

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