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Verunreinigungen durch Hundekot
Aktuell müssen bedauerlicherweise wieder vermehrt Verunreinigungen durch Hundekot im Gemeindegebiet auf zahlreichen öffentlichen Flächen festgestellt werden. Dies ist nicht nur für die Eigentümer, sondern vor allem für die sich dort aufhaltenden Kinder ein ekelerregender, untragbarer Zustand und verstößt auch gegen Recht und Gesetz.
Die Gemeinde Gosheim hat zwischenzeitlich gut verteilt im gesamten Gemeindegebiet insgesamt 23 Hundetoiletten plaziert, die von den Hundehaltern kostenlos genutzt werden können. Bitte helfen Sie mit!
Das rücksichtslose Verhalten mancher Hundebesitzer und -halter wird die Ortspolizeibehörde im Jahr 2021 so nicht mehr hinnehmen. ES DROHEN BEI ZUWIDERHANDLUNG SAFTIGE GELDBUßEN.
Gemäß § 13 der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Gosheim weisen wir darauf hin, dass der Halter oder Führer eines Hundes dafür Sorge zu tragen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf gemeindlichen Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, auf dem Friedhof oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Wir weisen darauf hin, dass bei Zuwiderhandlungen Ordnungsstrafen mit entsprechenden Bußgeldern dem Halter oder Führer auferlegt werden.
Um Beachtung wird gebeten!
Ihre Gemeindeverwaltung