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Hundetoiletten
icon.crdate21.11.2019
Standorte der Hundetoiletten in Gosheim
Gemäß § 13 der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Gosheim hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür Sorge zu tragen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf gemeindlichen Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet.
Die Gemeinde hat als unterstützende Maßnahme in den besonders oft von Hundekot betroffenen Bereichen 21 Hundetoiletten an folgenden Standorten aufgestellt:
1) Ecke Gehrenstraße/Mozartstraße
2) Eingang der Grünanlage in der Brühlstraße
3) Ecke Gehrenstraße/Hirschleweg
4) Radverbindungsweg Richtung Bildungszentrum auf Höhe
Überquerung L 433 Brücklestraße
5) Parkplatz am Längenbergweg
6) Morgenweg unterhalb des Lembergparkplatzes
7) Im Bereich alter Bahndamm/Mayers Schopf
8) Im Bereich alter Bahndamm/Efingers Schopf
9) Loipenparkplatz Richtung Böttingen
10) Längenberg am Kreuz
11) Wendeplatte Sturmbühl Richtung Wunderfichte
12) Radweg Wehingen Einmündung im Wanderweg „alter Bahn-
damm
13) Einmündung Wanderweg „alter Bahndamm“ in Planweg
Richtung Sturmbühl (Nähe Schopf Paul Zisterer)
14) Einmündung Uhlandstraße Richtung Pferdekoppel
15) Radweg in Höhe Netto-Markt
16) Radweg in Höhe Firma CWG/Autohaus Nann
17) Radweg in Höhe Sportheim
18) Beginn Längenbergweg
19) Längenbergkapelle
20) Eingang Park „Brühl“ vom Jurabad her
21) Eingang Park „Brühl“ von Juraschule her
Die Verwaltung bittet eindringlich alle Hundebesitzer, im Bedarfsfall hiervon Gebrauch zu machen.
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