Förderprogramme Gemeinde Gosheim: Gemeinde Gosheim

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Leben & Wohnen
höchst lebenswert
Herzlich Wilkommen
Gosheim ist als industriestarke Gemeinde weit über ihre Grenzen hinaus bekannt und hat trotzdem ihren landschaftlichen Reiz und ihre Naturschönheiten bewahrt.

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Landessanierungsprogramm "Ortsmitte III"

Gosheim wurde mit dem Gebiet „Ortsmitte III“ im Jahr 2015 in das Landessanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Damit hat die Gemeinde die Möglichkeit, neben der Umsetzung von für die Gesamtgemeinde wichtigen Vorhaben im Sanierungsgebiet, Modernisierungen an sanierungsbedürftigen privaten Gebäuden zu bezuschussen – ein erklärtes Ziel des Landessanierungsprogramms. Der bewilligte Förderrahmen für die Sanierung umfasst 1,5 Mio. € und setzt sich aus dem Anteil des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 900.000 € und dem Anteil der Gemeinde Gosheim in Höhe von 600.000 € zusammen.
Mittlerweile wurde der Förderrahmen durch das Land Baden-Württemberg dankenswerterweise mehrfach erhöht!

Für das Untersuchungsgebiet wurden Kosten in Höhe von rund 3,5 Mio. Euro für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen ermittelt, sodass eine Erhöhung des Förderrahmens mithilfe von Aufstockungsanträgen in den nächsten Jahren beantragt wird. Für das Sanierungsgebiet hat die Gemeinde Gosheim die folgenden, übergeordneten Sanierungsziele formuliert: Umwandlung von Flächenpotentialen in lebendige Quartiere mit Schwerpunkt Wohnen Schaffung bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraum für junge und ältere Menschen sowie Familien Qualitätsvolle Entwicklung des Ortsbildes und baulich-energetische Erneuerung des Gebäudebestandes Um- und Neugestaltung der Hauptstraße zu einem attraktiven Straßen- und Begegnungsraum Aufwertung des Wohnumfeldes mit Grün- und Freibereichen und Ausbau der Wegebeziehungen Förderung einer stabilen und vielseitigen Wirtschaftsstruktur und ergänzender Dienstleistungen Sicherung der innerörtlichen Nahversorgung und Ausbau von Gesundheits- und Pflegeangeboten.

Mit den Fördermitteln besteht ein Anreiz, bestehende bauliche Mängel im privaten und öffentlichen Bereich zu beheben. Die gemeindlichen Maßnahmenschwerpunkte der Sanierung bilden die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts für den Bereich „Zinken“, die Neugestaltung der Hauptstraße zwischen Rathaus und Anbindung an die Landesstraße sowie die Freilegung der Gewerbefläche der Metallwarenfabrik Xaver Weiss in der Hörnlestraße. Hier sollen Flächen für eine preiswerte und familiengerechte Wohnbebauung geschaffen werden. Auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen wurde das knapp 13 ha große Gebiet durch den Gemeinderat der Gemeinde Gosheim am 30.11.2015 förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und die Sanierungssatzung am 3.12.2015 im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht.

Abgrenzung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte III" Abgrenzungsplan siehe Anlage Wissenswertes für Eigentümer im Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ Sie als Eigentümer im Sanierungsgebiet tragen wesentlich zum Gelingen der Sanierung bei. Die wichtigsten Informationen zur Sanierung und den finanziellen Zuschüssen für Ihr Vorhaben haben wir für Sie in einem Informationsflyer zusammengefasst. Das Gelingen der Ortskernsanierung hängt in wesentlichem Maße von Ihrer Mitwirkung als Eigentümer im Sanierungsgebiet ab. Über Ihre Teilnahme, Mitarbeit und Anregungen freuen wir uns.